Agenturrabatt

Für die von einer Agentur erteilten Aufträge gewährt der Dienstleister, z.B. ein Verlag oder ein Werbevermarkter der Agentur einen Sonderrabatt, auch Agenturrabatt in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer. Weitere Rabatte werden grundsätzlich vor Anrechnung des Agentur Rabatts angerechnet.
Weiter Infos hierzu auch in unserem Blog unter www.werbeagentur.de/Blog