Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster stellen eine kostengünstige Alternative zu Patenten dar. Mit einem Gebrauchsmuster läßt sich ein technischer Gegenstand, jedoch kein Verfahren schützen. Im Unterschied zu Patenten werden Gebrauchsmuster beim Patentamt nicht auf ihre Schutzfähigkeit geprüft, sondern bei Einhaltung der Formalerfordernisse ohne weiteres registriert.Folglich ist mit einer Gebrauchsmustereintragung über die Frage, ob tatsächlich eine Erfindung vorliegt, nichts gesagt. Im Kollisionsfall ist also zunächst zu prüfen, ob das Gebrauchsmuster überhaupt tragfähig ist. Unter besonderen Umständen kann nach einer Veröffentlichung innerhalb von sechs Monaten noch ein Schutzrecht erworben werden. Zudem sind die Grenzen für schädliche Vor-Veröffentlichungen etwas weniger streng gezogen als bei Patenten. Die maximale Schutzdauer ist mit 10 Jahren kürzer.