KEK

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich [www.kek-online.de] hat sich auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkstaatsvertrages im Mai 1997 gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen zu überprüfen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Des Weiteren beurteilt die KEK vor und nach der Zulassung privater Rundfunkveranstalter die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Sicherheit der Meinungsvielfalt. So werden Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen an Fernsehveranstaltern überprüft. Die KEK gilt als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten.