KEK
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich [www.kek-online.de] hat sich auf der
Grundlage der Bestimmungen des 3.
Rundfunkstaatsvertrages im Mai 1997 gegründet. Ihre
Aufgabe ist es, die Einhaltung der Bestimmungen zur
Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen zu überprüfen
und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Des Weiteren
beurteilt die KEK vor und nach der Zulassung privater
Rundfunkveranstalter die Einhaltung der geltenden
Bestimmungen zur Sicherheit der Meinungsvielfalt. So
werden Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen an
Fernsehveranstaltern überprüft. Die KEK gilt als
Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle
Landesmedienanstalten.