Patent

Eine TECHNISCHE Entwicklung - ein Gegenstand oder ein Verfahren - kann durch ein PATENT geschützt werden, vorausgesetzt dieser bzw. dieses ist neu und erfinderisch. Ersteres bedeutet, daß die technische Entwicklung noch nirgends öffentlich geworden ist. Letztes ist aufgrund der Zusammenschau des bisher bekannten Standes der Technik zu beurteilen. Aus der Sicht des mit dem gewerblichen Rechtsschutz weniger vertrauten Normalverbrauchers sind die Anforderungen hierfür jedoch nicht allzu hoch. Inwieweit eine Erfindung vorliegt, wird vom Patentamt im Anmeldeverfahren geprüft, das daraufhin das Patent erteilt. Für Gegenstände besteht zudem die kostengünstigere Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. Unter besonderen Umständen kann nach einer Veröffentlichung innerhalb von sechs Monaten noch ein Schutzrecht erworben werden. Zudem sind die Grenzen für schädliche Vor-Veröffentlichungen etwas weniger streng gezogen als bei Patenten. Die maximale Schutzdauer ist mit 10 Jahren kürzer. Gebrauchsmuster werden nach Ihrer Anmeldung ohne Prüfung darauf, ob tatsächlich eine Erfindung vorliegt, eingetragen. Folglich ist mit einer Gebrauchsmustereintragung über die Frage, ob tatsächlich eine Erfindung vorliegt, nichts gesagt.