Buchungsschluss

In der Zeit vor 1984 (als die Sender des öffentlich-rechtlichen Fernsehens die einzigen Anbieter von Werbezeiten waren) sollten die Aufträge der Kunden für das Folgejahr bis zum 30. September bei den Sendern bzw. deren Vermarktern eingegangen sein. Heute hat dieser Termin nur noch Bedeutung für die sogenannte Ersteinbuchung.