Buchungsschluss
In der Zeit vor 1984 (als die Sender des öffentlich-rechtlichen
Fernsehens die einzigen Anbieter von Werbezeiten waren)
sollten die Aufträge der Kunden für das Folgejahr bis zum
30. September bei den Sendern bzw. deren Vermarktern
eingegangen sein. Heute hat dieser Termin nur noch
Bedeutung für die sogenannte Ersteinbuchung.